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Allgemeines

Wir tätowieren erst ab der Vollendung des 18. Lebensjahres. Wir tätowieren keine Personen unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss, sowie Bluter oder Personen mit Immunschwäche (HIV) oder anderen schweren Krankheiten.
Wir behalten uns vor, Kundenwünsche unbegründet abzulehnen, insbesondere politische Wunschmotive.

Vorbesprechungen und Preise

Nachdem diese Details feststehen, wird der Preis für das Gesamtprojekt veranschlagt und am Besprechungsformular dokumentiert. Im Anschluss wird der Kunde gebeten, eine Anzahlung von 110€ zur Terminfixierung zu leisten. Auch die Höhe der Anzahlung wird am Besprechungsformular dokumentiert.
Die Kosten einer Arbeitsstunde betragen 110€.
Der Mindestpreis eines Auftrags beträgt ebenfalls 110€.

Terminvereinbarung und Anzahlung

Ein Vertrag zur Fertigung eines Tattoos kommt zustande, wenn der Kunde den Entwurf für das Tattoo in Auftrag gibt.
Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von 110€ zu leisten.
Bei Terminverlegung bis sieben Tage vor dem Termin wird die Anzahlung gutgeschrieben. In allen anderen Fällen werden bei der Nichteinhaltung des Termins 330€ in Rechnung gestellt. Im Falle einer Erkrankung wird die Anzahlung nur gutgeschrieben, wenn ein ärztliches Attest (Kopie reicht aus) vorgelegt wird.

In allen anderen Fällen wird bei der Nichteinhaltung des Termins die Anzahlung als Aufwandsentschädigung (u.a. für die angefallene Zeichenarbeit) einbehalten.

Sollte es während des Auftrags zu unüberbrückbaren Differenzen zwischen dem Kunden und dem Tätowierer kommen (Anfeindungen, die vom Kunden ausgehen, Unzuverlässigkeit, wesentliche, unvereinbar divergierende künstlerische Vorstellungen u.Ä,), steht es uns offen, einen bereits ausgemachten Termin zu stornieren und die erbrachten Leistungen (Zeichnung und Beratung) in Rechnung zu stellen.

Zahlung

Nach Fertigstellung einer Sitzung ist jeweils der Stundenaufwand direkt und in voller Höhe zu entrichten. (Bar, Kreditkarte, Bankomat, Apple-Pay)

Gutscheine

Geschenkgutscheine können in jeder Höhe erworben werden. Der Wert der Gutscheine kann nicht ausbezahlt werden und gilt ausschließlich zur Verrechnung eines Auftrages.

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